Schwere Grundrechtseingriffe während der Euro 2024

Die Bundesregierung hat auf eine umfangreiche parlamentarische Anfrage zu Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der vergangenen EM geantwortet. Es wird deutlich, wie schwerwiegend die Eingriffe in die Grundrechte waren.

„Die umfassenden Grenzkontrollen wurden vor Turnierbeginn mehrfach sehr deutlich mit der Angst vor Fans begründet. Die nun vorliegenden Zahlen der Bundesregierung zeigen hingegen nachdrücklich, dass diese Maßnahme völlig übertrieben war. Bei über 1,6 Millionen kontrollierten Personen gab es gerade einmal in 0,005 Prozent der Fälle einen „Fan-Treffer“. Die mit den Grenzkontrollen unter anderem einhergehende massive Einschränkung der Reise- und Bewegungsfreiheit für alle Menschen ist wie von uns vorhergesagt nicht zu rechtfertigen. Die Angst vor Fans wurde ganz bewusst als Vorwand genutzt, um Grundrechtseinschränkungen durchzusetzen und die Öffentlichkeit somit angelogen. Hier braucht es dringend weitere Aufklärung, damit Fans zukünftig nicht erneut als Sündenböcke für solche realitätsfernen Maßnahmen herhalten müssen“, erklärt Linda Röttig Vorstandsmitglied im Dachverband der Fanhilfen e. V.

Der Dachverband der Fanhilfen hat bereits vor dem EM-Auftakt an Politik und Uefa appelliert, die wachsende Repression gegen Fußballfans zurückzufahren. Die Grenzkontrollen waren nicht die einzigen Eingriffe in die freiheitlichen Grundrechte von Fußballfans in ganz Europa, die sehr tiefgreifend waren. So gab es eine eigens entwickelte Polizei-KI, um durch flächendeckende Drohnenüberwachung und Handydaten das Verhalten  Fans in Echtzeit zu überwachen.

„Aus der Antwort der Bundesregierung wird deutlich, dass die von der Uefa bereitgestellte EM-App ohne staatliche Kontrolle entwickelt wurde. Dies lässt bei uns die Alarmglocken klingeln, wurden doch über Apps Live-Tracking-Daten von Fans direkt an die Polizei weitergegeben. Es muss nun weiter aufgeklärt werden, auf welcher Grundlage die Landespolizeien den Zugriff auf diese Daten erhalten haben und wer dafür verantwortlich ist, dass Datenschutzstandards für die Nutzerinnen und Nutzer außer Kraft gesetzt wurden“, so Linda Röttig abschließend.

Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 20/12576)